Pumphut-Grundschule Wilthen
Gemeinsam sind wir stark


21.06.2024

Wir wünschen allen Pumphut-Grundschülern erholsame, erlebnisreiche und schöne Sommerferien. 

Genießt die Zeit mit euren Eltern, Geschwistern und Großeltern.

Wir würden uns sehr über Urlaubspost von unserern Grundschülern freuen.


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21.06.2024

Informationen zum 1. Schultag

Am Montag, 05. August 2024, beginnt das neue Schuljahr.

Wir freuen uns auf euch.

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Klassen 2, 3, 4: 

  • Einlass in die Schule 7.30 Uhr
  • Unterrichtsbeginn: 7.40 Uhr
  • Unterrichtsschluss: 11.25 Uhr
  • ab Dienstag, 06.08.2024, gilt der Stundenplan (außer Förderunterricht, dieser beginnt erst in der 2. Schulwoche)


Klasse 1:

  • Einlass in die Schule: 8.00 Uhr
  • Unterrichtsschluss: 11.00 Uhr (im Anschluss gemeinsames Mittagessen mit dem Hort in der Mehrzweckhalle)



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03.06.2024

Unterricht mit Abenteuer
Ende Mai 2024 machten sich die Klassen 4a und 4b der Pumphut-Grundschule Wilthen mit ihren Lehrerinnen und Betreuern auf den Weg in die Sächsische Schweiz. Ziel ihrer Abschlussfahrt war Papstdorf. Dort verbrachten die Kinder im Feriendorf ERNA drei erlebnisreiche Tage. Nach der Ankunft wurden zunächst die Zimmer bezogen, danach machten sich die Kinder auf zu einer spannenden Höhlentour. Mit einem Wanderguide und Stirnlampen erkundeten sie die Hampelhöhle, die Lichterhöhle und die Eishöhle. Am nächsten Tag stand eine
Wanderung zum Kleinen Zschirnstein auf dem Programm. Oben angekommen picknickten alle. Anschließend gingen alle zum mysteriösen Wunschbaum. Nach der Rückkehr sammelten die Kinder Holz für ein Lagerfeuer. Am Lagerfeuer gab es für alle Stockbrot. Am nächsten Morgen traten die Kinder den Heimweg an. Ein großes Dankeschön geht an unsere Lehrer und Betreuer.

Niclas Thunig, 4a

 







 

Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan-spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf-zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.